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   BGH, 01.08.1990 - 3 StR 266/90   

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https://dejure.org/1990,4113
BGH, 01.08.1990 - 3 StR 266/90 (https://dejure.org/1990,4113)
BGH, Entscheidung vom 01.08.1990 - 3 StR 266/90 (https://dejure.org/1990,4113)
BGH, Entscheidung vom 01. August 1990 - 3 StR 266/90 (https://dejure.org/1990,4113)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Betäubungsmittel - Strafzumessung - Erwägungen des Tatrichters - Lückenhaftigkeit - Vertypter Strafmilderungsgrund - Regelstrafrahmen

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.10.1988 - 4 StR 460/88

    Verurteilung wegen schweren Raubes und Diebstahls in Tateinheit mit Fahren ohne

    Auszug aus BGH, 01.08.1990 - 3 StR 266/90
    Die Strafkammer hat - wenngleich ohne nähere Feststellungen (BGH NStZ 1989, 17; BGH, Urteil vom 6. Februar 1990 - 1 StR 709/89; Urteil vom 17. Mai 1989 - 2 StR 172/89) - wegen Drogensucht des Angeklagten das Vorliegen des § 21 StGB nicht ausgeschlossen.
  • BGH, 27.07.1987 - 3 StR 308/87

    Milderungsgründe - Doppelverwertung

    Auszug aus BGH, 01.08.1990 - 3 StR 266/90
    Wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausführt, läßt es sich nicht ausschließen, daß die Strafkammer bei Anwendung des sich aus § 29 Abs. 1 StGB ergebenden Strafrahmens von einem Monat bis vier Jahren Freiheitsstrafe, der allerdings einer weiteren Milderung nach den §§ 21, 49 StGB wegen des Doppelverwertungsverbotes nicht zugänglich gewesen wäre (BGH NStZ 1987, 504), auf eine geringere als die diesen Strafrahmen fast ausschöpfende Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten erkannt hätte.
  • BGH, 17.05.1989 - 2 StR 172/89

    Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit aufgrund einer Abhängigkeit von

    Auszug aus BGH, 01.08.1990 - 3 StR 266/90
    Die Strafkammer hat - wenngleich ohne nähere Feststellungen (BGH NStZ 1989, 17; BGH, Urteil vom 6. Februar 1990 - 1 StR 709/89; Urteil vom 17. Mai 1989 - 2 StR 172/89) - wegen Drogensucht des Angeklagten das Vorliegen des § 21 StGB nicht ausgeschlossen.
  • BGH, 06.02.1990 - 1 StR 709/89

    Vorliegen gesetzlich vertypter Strafmilderungsgründe - Gesamtwürdigung des

    Auszug aus BGH, 01.08.1990 - 3 StR 266/90
    Die Strafkammer hat - wenngleich ohne nähere Feststellungen (BGH NStZ 1989, 17; BGH, Urteil vom 6. Februar 1990 - 1 StR 709/89; Urteil vom 17. Mai 1989 - 2 StR 172/89) - wegen Drogensucht des Angeklagten das Vorliegen des § 21 StGB nicht ausgeschlossen.
  • BGH, 24.04.1992 - 3 StR 115/92

    Rechtsirrige Anwendung des Regelstrafrahmens nach § 29 Abs. 3

    Eine Strafrahmenverschiebung schied - bei den darüber hinaus nicht bzw. nicht einschlägig vorbestraften und geständigen Angeklagten - auch nicht etwa deshalb von vorneherein aus, weil sie nach Auffassung des Landgerichts zwei Regelbeispiele verwirklicht hatten (vgl. BGH, Beschluß vom 1. August 1990 - 3 StR 266/90 bei Schoreit, NStZ 1991, 376).
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